ALLGEMEINE FRAGEN
Brauche ich ein Rezept für die Behandlung?

In den meisten Fällen ja. Krankengymnastik und viele weitere Leistungen werden vom Arzt verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Du kannst aber auch als Privatpatient oder Selbstzahler zu uns kommen.

Du kannst uns einfach über das Anfrageformular kontaktieren oder telefonisch erreichen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei dir zurück und finden gemeinsam passende Termine.

Die Dauer richtet sich nach der verordneten Leistung.
In der Regel dauert eine physiotherapeutische Behandlung mindestens 15–20 Minuten.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elitut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Die Anzahl der Termine wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt.
Häufig sind es mehrere Einheiten, die regelmäßig stattfinden.

BEHANDLUNG & THERAPIEN
Welche Behandlungen bietet ihr an?

Wir bieten ein breites Spektrum an physiotherapeutischen Leistungen an, darunter:

  • Krankengymnastik (KG)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Lymphdrainage (MLD)
  • Neurologische Therapien (z. B. PNF, Bobath)
  • Massagen sowie Wärme- und Kältetherapie

In der Regel ist die Behandlung nicht schmerzhaft.
Je nach Beschwerdebild kann es kurzfristig zu einem leichten Druck- oder Dehngefühl kommen – wir stimmen die Intensität aber immer individuell mit dir ab.

Das ist individuell unterschiedlich.
Viele Patienten spüren bereits nach wenigen Terminen eine Verbesserung, bei komplexeren Beschwerden kann es etwas länger dauern.

Ja, ein wichtiger Teil der Therapie ist, dass du aktiv mitarbeitest.
Wir zeigen dir gezielte Übungen, die du einfach in deinen Alltag integrieren kannst.

Ja, je nach Therapieplan nutzen wir auch unseren Geräteraum, um gezielt Kraft und Stabilität aufzubauen.

ABRECHNUNG & KOSTEN
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ja, wenn du ein gültiges Rezept hast, übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse in der Regel den Großteil der Kosten.
Es kann ein gesetzlicher Eigenanteil anfallen.

Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel eine Zuzahlung, die sich aus einer Rezeptgebühr und einem prozentualen Anteil zusammensetzt.

Ja, als Selbstzahler oder Privatpatient kannst du jederzeit einen Termin vereinbaren – auch ohne ärztliche Verordnung.

Privatpatienten erhalten eine Rechnung entsprechend der vereinbarten Leistungen.
Die Erstattung erfolgt je nach Tarif durch die private Krankenversicherung.

Offene Fragen

Falls du deine Antwort hier nicht gefunden hast

Kontaktiere uns gerne
Unser Blog

Aktuelles

Hier findest du aktuelle Beiträge von uns